Einvernehmliche

Scheidung online

Schnell, einfach und transparent

Die einvernehmliche Scheidung

Im Guten trennen, Geld und Zeit sparen
 

Der Ablauf einer Scheidung kann nervenaufreibend sein und viel Zeit und Geld kosten. Er kann aber auch in wenigen Monaten überstanden und mit verringerten Scheidungskosten verbunden sein. Haben die Ehepartner eine einvernehmliche Trennung hinter sich und lassen sich dann im Guten Scheiden, birgt dies für beide Parteien ausschließlich Vorteile. Dadurch, dass zwischen den beiden Eheleuten Einigkeit besteht, können Sie sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.

In diesem Ratgeber fassen wir zusammen, wie eine einverständliche Scheidung abläuft, wie dadurch Scheidungskosten gespart und welche Vereinbarungen getroffen werden können, um das Scheidungsverfahren möglichst im Guten zu beschließen.

So können erste Fragen geklärt werden, wenn die Einsicht wächst, dass ein friedliche Scheidung besser ist, als der tägliche Unfrieden einer gescheiterten Ehe.

FAQ

Scheidungsantrag leicht gemacht.

Die häufigsten Fragen

Eine reine „online Scheidung“ gibt es nicht. Das Gesetz schreibt vor dass spätestens beim Scheidungstermin alle Beteiligten in einer mündlichen Verhandlung anwesend sein müssen. Alleine der vorher notwendige Schriftverkehr kann online geführt werden. Die Scheidungskosten sind dabei durch zwei Gesetze (RVG und GKG) rechtlich vorgegeben. Durch den Online Schriftverkehr sparen Sie in erster Linie Zeit und Aufwand.

Das kommt darauf an. Unterhaltsfragen sind sehr komplex und lassen sich immer nur individuell klären. In der Regel muss der Ehegatte bei dem die Kinder wohnen keinen Unterhalt zahlen und derjenige der auszieht muss Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle leisten.

 
 

 

 

Das gesamte Verfahren dauert in der ca. 6-12 Monate. Entscheidende Faktoren sind die Auslastung des jeweiligen Amtsgerichts und die Dauer für die Einholung der Rentenauskünfte für einen etwaigen Versorgungsausgleich.

 
 

 

 

In der Regel nicht länger als 20 min. Das Gericht befragt die Parteien zu den Personalien, zum Zeitpunkt der Trennung und ob die Ehe endgültig gescheitert ist. Dann wird der Scheidungsantrag gestellt, die andere Partei stimmt dem zu und es ergeht in der Verhandlung ein entsprechender Beschluss.

 
 

 

 

Offiziell geschieden sind sie erst wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. In der Regel bei einer einvernehmlichen Scheidung ca. 1 Monat nach dem Termin. Solange kann rein theoretisch noch Einspruch gegen den Beschluss erhoben werden. Durch Verzicht auf Rechtsmittel, den nur ein Anwalt erklären kann, wird jedoch der Beschluss sofort rechtskräftig.

Die Kosten für das Verfahren setzen sich aus den Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Die Höhe der Kosten hängt von ihrem Nettoeinkommen ab da dies die Grundlage für die Berechnung des Streitwerts bildet. Bei geringem Einkommen ist auch Prozesskostenhilfe machbar. Wir werden alles versuchen die Kosten so gering wie möglich zu halten. Eine erste Einschätzung kann nach Kenntnis der Nettoeinkünfte abgegeben werden. Verbindlich wird der Streitwert jedoch erst am Ende der mündlichen Verhandlung durch das Gericht fest gesetzt.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Eine Online-Scheidung bietet bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der es keinerlei Regelungen bedarf und beide Eheleute geschieden werden wollen, die praktische Möglichkeit, ein Scheidungsverfahren einzuleiten, ohne dass Sie persönlich zu einer Besprechung in meinem Büro kommen müssen. Die Online-Scheidung ist allerdings nicht billiger, als wenn Sie das Ehescheidungsverfahren im Anschluss an eine entsprechende Besprechung in meinem Büro über mich durchführen lassen. Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten richten sich also auch dann, wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Online-Scheidung durchführen zu lassen, nach den vorgegebenen gesetzlichen Vorschriften.

Vor Gericht erscheinen

Im Falle einer Online-Scheidung müssen Sie und Ihr Ehepartner dennoch beide zu dem Scheidungstermin selbst bei Gericht erscheinen. Das zuständige Familiengericht wird Sie persönlich anhören. Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen wird das Familiengericht ausnahmsweise einmal von einer persönlichen Anhörung eines Ehepartners absehen. Ob ein solcher Ausnahmefall bei Ihnen vorliegen könnte, muss in jedem Einzelfall geklärt werden.

Scheidungsantragsformular

Wegen der konkreten Voraussetzungen dafür, dass eine Online-Scheidung durchgeführt wird, verweise ich auf mein für Sie vorbereitetes Online-Scheidungsantragsformular selbst, das Sie mir bitte vollständig ausfüllen und zusenden. Zusätzlich brauche ich für den Scheidungsantrag eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde und, falls vorhanden, eine Kopie einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder eines etwaig vorhandenen Ehevertrages.

Bei der Einreichung des Scheidungsantrages müssen in der Antragsschrift Angaben über eine etwaige Regelung der elterlichen Sorge, das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern, die Unterhaltspflichten gegenüber gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern und gegebenenfalls gegenüber dem Ehepartner, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an dem Hausrat erfolgen.

Weitere Fragen?

Die vorstehenden Erklärungen gelten sowohl bei der Online-Scheidung als auch dann, wenn Sie mich persönlich in meiner Kanzlei aufsuchen und für Sie aufgrund eines persönlichen Gesprächs in meiner Kanzlei ein Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Gericht gestellt werden würde.

Falls erforderlich, können Sie mich gerne wegen etwaiger weitergehender Nachfragen im Zusammenhang mit der Online-Scheidung ansprechen.